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Hier finden Sie aktuelle Nachrichten aus dem Gesundheitswesen sowie Informationen zur Telematik und Warnhinweise aus dem Bereich der Informationssicherheit.

Nach der Öffnung der Videosprechstunde für Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen zu Jahresbeginn hat der Bewertungsausschuss den EBM angepasst. Damit können ärztliche und psychologische Psychotherapeuten rückwirkend zum 1. Januar entsprechende Gebührenordnungspositionen auch dann abrechnen, wenn der Kontakt mit dem Patienten per Video erfolgt.

Um eine stabile und sichere Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) sicherzustellen, möchten wir Sie dringend auf die Notwendigkeit eines Firmware-Updates für die KoCo-Box Konnektoren hinweisen. Aktuell sind einige Konnektoren mit veralteter oder nicht mehr zugelassener Software im Einsatz, laut des Gematik-Fachportals. Dies betrifft insbesondere die Firmware-Versionen

Die daten-strom.Medical-IT-Services GmbH stellt ein innovatives Remote Monitoring & Management-System (RMM) vor, das speziell für die Sicherheitsanforderungen in Arzt- & psychotherapeutischen Praxen und für andere Leistungserbringern im Gesundheitswesen entwickelt wurde. Mit dieser neuen Lösung setzt das Unternehmen einen entscheidenden Meilenstein im Bereich der

Mängel bei TIaaS-Installationen und IT-Sicherheitskonzepten sind offenbar kein Einzelfall. Ein Versuch die aktuellen Herausforderungen zusammenzufassen.

Ärzte, Psychotherapeuten und ihr Praxispersonal nutzen die elektronische Patientenakte direkt über ihre Praxissoftware. Sie müssen keine Website aufrufen oder eine Anwendung starten. Entscheidend ist das Software-Modul, das Praxen von ihrem Anbieter erhalten. Damit sowie mit Fragen der Datensicherheit beschäftigt sich die achte Folge der ePA-Serie.

Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen dürfen künftig auch als Videosprechstunde durchgeführt werden. Außerdem wird eine laufende Psychotherapie im Falle eines Wechsels der Krankenkasse von der neuen Kasse nicht erneut fachlich-inhaltlich überprüft. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt.

Beim bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte gibt es eine Planänderung. Die Softwarehersteller sind nach einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums nun nicht mehr verpflichtet, das ePA-Modul zum 15. Januar 2025 bereits allen Praxen bereitzustellen. Dies soll erst zu dem Zeitpunkt der erfolgreichen Erprobung in den Modellregionen erfolgen.

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