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Hier finden Sie aktuelle Nachrichten aus dem Gesundheitswesen sowie Informationen zur Telematik und Warnhinweise aus dem Bereich der Informationssicherheit.

Ärzte, Psychotherapeuten und ihr Praxispersonal nutzen die elektronische Patientenakte direkt über ihre Praxissoftware. Sie müssen keine Website aufrufen oder eine Anwendung starten. Entscheidend ist das Software-Modul, das Praxen von ihrem Anbieter erhalten. Damit sowie mit Fragen der Datensicherheit beschäftigt sich die achte Folge der ePA-Serie.

Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen dürfen künftig auch als Videosprechstunde durchgeführt werden. Außerdem wird eine laufende Psychotherapie im Falle eines Wechsels der Krankenkasse von der neuen Kasse nicht erneut fachlich-inhaltlich überprüft. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt.

Beim bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte gibt es eine Planänderung. Die Softwarehersteller sind nach einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums nun nicht mehr verpflichtet, das ePA-Modul zum 15. Januar 2025 bereits allen Praxen bereitzustellen. Dies soll erst zu dem Zeitpunkt der erfolgreichen Erprobung in den Modellregionen erfolgen.

Der Umfang der elektronischen Patientenakte wird anfangs noch recht überschaubar sein, doch mit der Zeit werden immer mehr Informationen zum Gesundheitszustand eines Patienten hinzukommen. Wie Ärzte und Psychotherapeuten in der Datenfülle dennoch einfach und schnell Dokumente finden können, stellt der vierte Teil der ePA-Serie vor.

Spätestens seit Ende Juni gehören eArztbriefe in den allermeisten Praxen zum Alltag. Laut Digital-Gesetz sind die Praxen seit Sommer in der Pflicht, elektronische Arztbriefe zumindest empfangen zu können.

Mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) hat die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes die Kampagne „Sounds Wrong“ gegen die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen neu aufgelegt. Start ist im Oktober.

Als Versicherungsnachweis können Patienten ab sofort die elektronische Ersatzbescheinigung nutzen, wenn ihre Gesundheitskarte in der Praxis nicht eingelesen werden kann. Die Anwendung ist zunächst freiwillig, bevor sie ab Juli 2025 Pflicht für Arztpraxen und Krankenkassen wird.

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