Für ambulante Gesundheitseinrichtungen ist der Datenschutz sehr wichtig und eine Verletzung kann teuer werden. Weiterhin kann es bei den Patienten zu Patientensicherheitsbeeinträchtigungen (Gesundheitsgefährdungen) kommen, wenn sensible Patientendaten Dritten zugänglich gemacht werden. Somit gehört der Datenschutz zu den Basis-Maßnahmen jeder Gesundheitseinrichtung und muss nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch im Sinne der Patienten und Mitarbeitern, professionell umgesetzt werden.
Die von uns bereitgestellten Informationen geben nur einen groben Überblick über das Thema Datenschutz, haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Rechtsberatung dar.
Weiterführende Informationen zu den notwendigen Datenschutzmaßnahmen speziell für niedergelassene Praxen finden Sie auf der Website der jeweiligen KV´en und der KBV. Dort finden Sie u. a. Informationen zur IT-Sicherheitsrichtlinie und Musterformulare und Checklisten zum Thema: https://www.kbv.de/html/dsgvo-in-der-praxis.php
Wenn Sie einen Datenschutzbeauftragten haben sollten, dann ist er der 1. Ansprechpartner für Ihre Datenschutzbelange. Darüber hinaus bieten die Aufsichtsbehörden landesspezifische Regelungen und Informationen. Weiterhin bietet daten-strom.Medical-IT-Services Unterstützungsdienstleistungen zur Umsetzung Ihrer Datenschutzmaßnahmen im Rahmen der IT-Sicherheitsrichtlinie durch zertifizierte Mitarbeiter an.