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Bei der durch das Bundesgesundheitsministerium festgelegten monatlichen TI-Pauschale für Praxen soll es erste Anpassungen geben. So soll klargestellt werden, dass Psychotherapeuten keine Abschläge in Kauf nehmen müssen, wenn sie bestimmte digitale Anwendungen nicht vorhalten. Für den eArztbrief ist eine Übergangsfrist vorgesehen.

In Zusammenarbeit mit der kv.digital hat die KVNO eine neue Version der Terminverwaltungssoftware für Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeutinnen/-therapeuten entwickelt. Sie steht seit dem 15. Juni 2023 zur Verfügung.

Das Bundesgesundheitsministerium hat die neuen TI-Pauschalen per Verordnung festgelegt. Sie gelten bereits ab 1. Juli, eine Übergangsregelung gibt es nicht. Praxen erhalten danach künftig monatlich eine Pauschale, die laut Ministerium die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur ausgleichen soll.

Mit dem bundesweiten Rollout des elektronischen Rezepts ab 1. Juli wird das Einlösen der Verordnung per Versichertenkarte vielfach noch nicht möglich sein. Die Apotheken müssten zunächst ihre Softwaresysteme anpassen und mit Kartenterminals ausgestattet werden, erläuterte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner in einem Video-Interview.

Zwei Konnektorenhersteller haben angekündigt, im zweiten Halbjahr eine Laufzeitverlängerung der Geräte per Software-Update zu ermöglichen. Damit hätten Praxen eine weitere Alternative zu einem Austausch des Konnektors.

Als „zutiefst frustrierend“ für die Niedergelassenen haben die KBV-Vorstände gewertet, dass das Bundesgesundheitsministerium wieder einmal Verpflichtungen und Sanktionen gegenüber den Praxen einsetzen wolle. „Dieses Mal, um das längst noch nicht massentaugliche eRezept mit der Brechstange durchzusetzen.“

Die gematik hat heute gegen die Stimmen der KBV die bundesweite Einführung des eRezepts verpflichtend zum 1. Januar 2024 beschlossen. Sie setzt dabei auf die neue Möglichkeit, dass Versicherte ein eRezept direkt mit der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen können.

Zu Medienberichten, in denen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach den Start des elektronischen Rezepts (eRezept) zum 1. Juli in Aussicht stellt, erklärt Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sollen ihre Patienten künftig auch außerhalb ihrer Praxisräume telemedizinisch betreuen können. Die Vertreterversammlung der KBV hat dazu am Montag entsprechende Eckpunkte beschlossen und Rahmenbedingungen definiert, unter denen mobiles Arbeiten möglich sein soll.

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