Kartenlesegeräte (eHealth-KT)
Kartenlesegeräte sind in den Gesundheitseinrichtungen nicht mehr wegzudenken. Egal ob es sich bei der Einrichtung um einen Kassensitz handelt oder eine Privatpraxis: Die Lesegeräte sind in der Lage die Versichertenkarten zu lesen und in ein PVS (Praxisverwaltungssystem) zu übertragen. In erster Linie geht es hier um die Stammdaten der privat- oder gesetzlich versicherten Patienten und Patientinnen.
Kartenlesegeräte in der Privat-Praxis
Die Privat-Praxis benutzt in der Regel ein einfaches USB-Kartenlesegerät welches sehr unkompliziert an die Computer-Endgeräte angeschlossen bzw. konfiguriert werden kann. Ab und an kommt ein mobiles Kartenlesegerät zum Einsatz, was der Praxis einen ortsunabhängigen Lesevorgang der eGK ermöglicht. So ist man nicht auf die direkte Übertragung ins PVS angewiesen, sondern kann erstmal die eGK-Infos mehrerer Patienten sammeln und in einem Rutsch ins PVS übertragen. Das mobile Kartenlesegerät muss mit einer komplexen PIN gesichert sein, sodass bei Verlust des Gerätes die Patientendaten nicht durch Dritte ausgelesen werden können.
Unser Informationsangebot für
ärztliche und psychotherapeutische Praxen
News
Bleiben Sie auf dem neuesten Stand und lesen Sie unsere Nachrichten aus dem Bereich des digitalen Gesundheitswesens.
Vorfälle & Incidents
Erfahren Sie, welche Datenpannen, Sicherheitslücken sowie technische und organisatorische Mängel in den Praxen offenkundig werden.
Interviews
Experten und Expertinnen werden über verschiedene Themen wie IT, IT-Security, Datenschutz, eHealth und Telematik interviewt.
Kartenlesegeräte in der niedergelassenen Praxis
Die oben genannten Lesegeräte kommen ebenfalls in der niedergelassenen Praxis zum Einsatz, wenn diese nicht an die Telematik angeschlossen ist. Falls doch, dann dienen sie nur als „Backup-Lösung“ wenn mal wieder das eHKT (eHealth-Kartenterminal) oder der Konnektor streiken sollte.
Praxen mit einer funktionierenden Telematik benutzen ansonsten das oben erwähnte eHKT in Kombi mit dem Konnektor, der im besten Falle die Stammdaten beim Stecken der eGK direkt auf Aktualität, Versichertenstatus, Zuzahlungsstatus etc. prüft und auf der Karte aktualisiert und gleichzeitig den neuen Stand ins PVS überträgt. So entfällt z. B. ein manuelles Ändern z. B. der Patientenadresse. In dem Falle muss der Patient nur noch die neue Adresse der Kasse mitteilen und beim nächsten VSDM (Versichertenstammdatenmanagement) – also dem Stecken der eGK in ein eHKT – wird die eGK aktualisiert.
Das eHealth-Kartenterminal und der Konnektor gehören zu den dezentralen Komponenten der Telematik-Infrastruktur und sollen laut der Gematik (der Betreibergesellschaft der TI) besonders sicher behandelt werden. Die Leistungserbringer sind die Endpunkte der Telematik und die TI-Geräte samt dem Kartenmaterial (Praxisausweis, Heilberufsausweis, Sicherheitsmodulkarte) gehören ebenfalls zu den schützenswerten Objekten.
Sicherheitsmaßnahmen rund um das eHealth-Kartenterminal
Zum einen muss das Lesegerät einen gewissen physischen Schutz genießen. D. h. es muss ausgeschlossen sein, dass unbefugte Personen wie z. B. Patienten, Reinigungspersonal etc. unbeaufsichtigt das Lesegerät ausspähen oder manipulieren können. Ein Zugang sollte durch Abschließen des Praxis-Büros verhindert werden oder das Gerät muss in einem sicheren Schrank aufbewahrt werden – zumindestens während der Abwesenheit des Praxispersonals oder der Behandler.
PIN´s sollten nur unbeaufsichtigt eingegeben werden und dürfen nicht durch ein Post-It oder ähnliches auf dem Gerät aufgeklebt oder anderweitig sichtbar gemacht werden. Weiterhin muss das sogenannte Maskierungsrauschen – ein „berauschender Ton“ während der erwarteten PIN-Eingabe auf „hoch“ eingestellt sein, sodass Unbefugte anhand der Tastentöne nicht die PIN ausspionieren können. Weiterhin sei noch zu erwähnen, dass die PIN auch wirklich nur dann am Kartenlesegerät eingetippt werden darf, wenn die Schloss-Symbole angezeigt werden. Diese Hinweise sind nicht abschließend und weitere Bedienungs- und Sicherheitsmaßnahmen entnehmen Sie bitte dem Handbuch des jeweiligen Kartenlesegeräte-Typs.
Nicht unerwähnt sollten noch folgende Tipps: Bitte achten Sie darauf, dass die am Gehäuse angebrachten Slotsiegel und Gehäuse-Siegel des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) immer einwandfrei sind. Aufgebrochene Siegel deuten auf einen möglichen Manipulationsversuch hin und das Kartenterminal verliert in dem Zustand seine Zulassung. Somit prüfen Sie in regelmäßigen Abständen die Unversehrtheit und Echtheit der angebrachten Siegel.
Haben Sie eine Frage?
Zögern Sie nicht, uns zu den Themen Telematik, Informationssicherheit und Cybercrime zu kontaktieren.
Wir sind gerne für Sie da und unterstützen Sie mit Rat und Tat.