Authentifizierungszuschlag für Videosprechstunden bis Ende 2025 verlängert

Für die Authentifizierung von unbekannten Patienten vor Videosprechstunden erhalten Ärzte und Psychotherapeuten weiterhin einen Zuschlag. Der Bewertungsausschuss hat die zum Jahresende auslaufende Regelung bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Der Authentifizierungszuschlag ist nicht mehr notwendig, wenn den Versicherten und Praxen eine technische Lösung dafür flächendeckend zur Verfügung steht. Ab dem 1. Januar 2026 sollen digitale Identitäten den Versicherten genauso wie die elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis dienen.

Bis dahin müssen Praxen die Stammdaten der elektronischen Gesundheitskarte weiterhin händisch erfassen, wenn die Patientin oder der Patient in dem Quartal oder im Vorquartal noch nicht persönlich in der Praxis war.

GOP 01444 für unbekannte Patienten

Praxen rechnen in diesen Fällen weiterhin die Gebührenordnungsposition (GOP) 01444 (10 Punkte/1,15 Euro) als Zuschlag zur Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale ab. Der Zuschlag ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.

Der Bewertungsausschuss prüft bis zum 30. September 2025, ob eine weitere Verlängerung der Befristung für die GOP 01444 erforderlich ist.

Die GOP war 2019 zeitlich befristet in den EBM aufgenommen und seitdem bereits zweimal verlängert worden.

Weiterführende Informationen

Quelle Logo und Text: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Weitere Infos hier: 02192 8733300

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