KIM: Kommunikation im Medizinwesen

Künftig soll ein Großteil des Informationsaustausches zwischen Ärzten, Psychotherapeuten, Apotheken oder Pflegeinrichtungen über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) laufen. Aufgrund der Ersatzvorname des BMG (Bundesministerium für Gesundheit) vom 27.06.23 ist beschlossen worden, dass KIM von jeder niedergelassenen Praxis funktionsfähig und sicher vorgehalten werden muss. Weiterhin ist im DigiG (Digitalgesetz) nach §295 vorgesehen, dass nach Inkraftsetzung des Gesetzes die Empfangsbereitschaft für elektronische Briefe sicherzustellen sei.

Welche Vorteile bietet KIM?

KIM ermöglicht den Austausch zwischen den Leistungserbringern mittels sicherer E-Mail innerhalb der Telematik. D. h. die Praxen können KIM für den Versand von eArztbriefen, Befunden, Anträgen, weiteren individuellen Dokumenten mit oder ohne Patientenbezug übermittelt. Mittels der eNachricht-Funktion können Sie auch Mails ohne Anhang versenden.

Folgende Dokumente können Praxen via KIM schicken:

  • Befunde (Labordaten, Röntgenbilder)
  • Arztbriefe
  • Heil- und Kostenpläne
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Abrechnungen

Unser Informationsangebot für
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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

KIM auch ist eine wichtige Voraussetzung für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Nach der Vorgabe im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) (§ 295 Abs. 1 SGB V) sollen die Patienten*Innen nicht mehr ihre Krankenkasse über ihre Arbeitsunfähigkeit benachrichtigen, sondern die Leistungserbringer die eAU an die Krankenkasse übermitteln. Das geschieht aus dem PVS (Praxisverwaltungssystem)  heraus über die Telematik mittels KIM und dadurch wird das Formular Muster 1 nur noch in Ausnahmefällen (bei Störungen etc.) im Rahmen des Ersatzverfahrens notwendig.

Siehe auch Muster eAU für den Arbeitgeber und Muster eAU für die Krankenkasse.

Eine Patienteninformation von der KBV könnte in der Kommunikation mit dem Versicherten hilfreich sein, um diese über das Verfahren aufzuklären.

eArztbrief

Der eArztbrief ersetzt den postalischen Brief mit Untersuchungsergebnisse, Entlassbrief etc. und die strukturierten Daten können direkt in das PVS zugeordnet werden. Wichtig zu wissen ist, dass der eArztbrief vor dem Versand vom Leistungserbringer signiert werden muss.

eNachricht

Die eNachricht kann ohne Patientenbezug versendet werden, um sich zwischen den Leistungserbringern direkt auszutauschen oder eine Rundmail zum nächsten Qualitätszirkel zu organisieren. Eine Signierung der eNachricht ist nicht erforderlich.

Verzeichnisdienst

Wenn Sie eine KIM-Mailadresse erhalten haben, dann wäre nach der Registrierung diese Mailadresse im allgemeinen Verzeichnis der Telematik eingetragen. Das ist quasi das „Adressbuch“ aller Praxen die KIM realisiert haben. Über diesem Wege können Sie gefunden werden oder auch KIM-Mailadressen suchen und Nachrichten an diese versenden.

Im Adressbuch findet sich neben dem Namen auch die vollständige Adresse, Fachgebiet, ggf. Spezialisierung, KIM-Mailadresse und die BSNR wieder.

Mit eingebauter Sicherheit

KIM-Nachrichten werden nur über die Telematik versendet. Ein Senden und Empfangen außerhalb der TI ist nicht möglich. Somit genießt dieser Maildienst den Schutzzaun der Telematik und darüber hinaus wird nicht nur die Verbindung verschlüsselt, sondern auch die Mail samt Metadaten inkl. dem Mailinhalt plus Anlagen. ‚Wir sprechen auch von einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Eine Signatur bestätigt die Echtheit des Absenders und die Unveränderlichkeit der Inhalte.

Bitte bedenken Sie, dass eine normale Mail oder ein Fax mit personenbezogenen Daten von Patienten nicht datenschutzkonform ist. Alternative wäre hier KIM oder der briefliche Postversand zu nennen.

Digitale Sammelerklärung bzw. Gesamtaufstellung

Als weiteren Vorteil von KIM sehen wir an, dass die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten demnächst in einigen KV´en Ihre Sammelerklärung oder auch Gesamtaufstellung genannt, digital per KIM übermitteln können.

Zur Erinnerung: Mit dem Formular erklären Sie, dass ihre Abrechnung korrekt, vollständig und sachlich richtig geleistet wurde.

Durch den Versand via KIM direkt aus dem PVS heraus, würden Sie sich den Ausdruck und brieflichen Versand des Formulars ersparen und zudem hat die Praxis den Nachweis, dass dieses Formular sicher, nachweislich und rechtssicher signiert verschickt wurde. Weiterhin weisen Sie nach, dass Sie die Sammelerklärung pünktlich im Rahmen des Abgabezeitraumes versendet haben.

Digitale KV-Abrechnung ohne Umwege

Der ein oder andere unter Ihnen kennt sicherlich noch KV-Safenet oder D2D (Doctor to Doctor) als Weg in die Telematik. Das waren die Vorläuferversionen der heutigen Telematik. Schon damals war es möglich, mit Hilfe eines Heilberufsausweises und einem Gateway-Gerät (KV-Safenet-Box oder Dlink-Router mit VPN-Tunnel) sich in das Netz der KV einzuwählen und die KV-Abrechnung + Sammelerklärung mit einem Klick (1Klick-Abrechnung) zu versenden.

Dieser „Luxus“ kommt nun bald wieder in die Praxen: Durch den Transportweg „KIM“ wären Sie zukünftig in der Lage, die KV-Abrechnung samt Gesamtaufstellung aus dem PVS heraus zu versenden. Ein Hochladen auf das KV-Portal würde damit entfallen. Die KV´en bereiten derzeit alles vor und wenn das PVS mit dieser Möglichkeit ausgestattet ist, dann stünde einer Vereinfachung der Abrechnungsprozedur nichts mehr im Wege. Vorausgesetzt die Praxis hat auch KIM im Einsatz bzw. bis dahin bei einem Anbieter bestellt. Für Interessierte bieten wir KIM+ aus unserem Hause an.

Wir sind offizieller KIM-Dienstanbieter – siehe Fachportal der Gematik: Zulassungen und Bestätigungen

Weitere Einsatzmöglichkeiten von KIM

Wünschenswert wäre auch der digitale Versand via KIM des Antrags auf Psychotherapie und die entsprechenden Zusagen. Außerdem könnte der Konsiliarbericht vom Konsiliararzt bzw. -ärztin an die Praxis versendet werden. Vorteil wäre außerdem, dass der Konsiliarbericht digital signiert wird, um ihn ggf. revisionssicher im PVS abzuspeichern. Ein Ausdruck des Konsiliarberichtes wäre nicht erforderlich bzw. würde an Beweiskraft verlieren.

Fazit

Nach dem Digitalgesetz (DigiG) §295 sind die Vertragspraxen verpflichtet spätestens 3 Monate nach Inkraftsetzung des Gesetzes die Empfangsbereitschaft für elektronische Briefe sicherzustellen.

Alleine aufgrund der Vorgabe des BMG ist KIM somit ein Muss für jede niedergelassene Praxis. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie den KIM-Dienst rechtzeitig bestellen, sodass Sie für den eArztbrief und weitere TI-Anwendungen gewappnet sind.

Aus der Perspektive des Datenschutzes & der Datensicherheit ist KIM ebenfalls eine sinnvolle Investition. KIM ist nach dem Stand der Technik sehr sicher und datenschutzkonform.

Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang, dass KIM nicht vor Malware bzw. Schadsoftware in Mails oder E-Mail-Anhängen schützt. Hier bleiben weiterhin Ihre Vorsicht und ein wirksamer Virenschutz für den Schutz Ihrer Praxis-IT unverzichtbar.

P.S.: Mit KIM bieten wir niedergelassenen Ärzten:Innen und Psychotherapeuten:Innen einen eigenen KIM-Dienst an, welcher von der Gematik zugelassen wurde. Unser KIM-Dienst ist robust, zuverlässig, datenschutzkonform, besonders günstig und kompatibel mit allen gängigen PVS-Systemen.

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Zögern Sie nicht, uns zu den Themen Telematik, Informationssicherheit und Cybercrime zu kontaktieren.

Wir sind gerne für Sie da und unterstützen Sie mit Rat und Tat.

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