Nach dem Digitalgesetz (DigiG) §295 sind die Vertragspraxen verpflichtet spätestens 3 Monate nach Inkraftsetzung des Gesetzes die Empfangsbereitschaft für elektronische Briefe sicherzustellen.
Alleine aufgrund der Vorgabe des BMG ist KIM somit ein Muss für jede niedergelassene Praxis. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie den KIM-Dienst rechtzeitig bestellen, sodass Sie für den eArztbrief und weitere TI-Anwendungen gewappnet sind.
Aus der Perspektive des Datenschutzes & der Datensicherheit ist KIM ebenfalls eine sinnvolle Investition. KIM ist nach dem Stand der Technik sehr sicher und datenschutzkonform.
Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang, dass KIM nicht vor Malware bzw. Schadsoftware in Mails oder E-Mail-Anhängen schützt. Hier bleiben weiterhin Ihre Vorsicht und ein wirksamer Virenschutz für den Schutz Ihrer Praxis-IT unverzichtbar.
P.S.: Mit KIM bieten wir niedergelassenen Ärzten:Innen und Psychotherapeuten:Innen einen eigenen KIM-Dienst an, welcher von der Gematik zugelassen wurde. Unser KIM-Dienst ist robust, zuverlässig, datenschutzkonform, besonders günstig und kompatibel mit allen gängigen PVS-Systemen.