Wichtige Information: Ungültige Praxisausweise werden zum 7. März 2025 gesperrt

17.02.2025 - Am 7. März verlieren alle SMC-B-Karten von geschlossenen Betriebsstätten ihre Gültigkeit, wie die KV Rheinland-Pfalz mitteilte. Praxen, die solche Karten weiterhin verwenden, verlieren damit den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) – und somit auch zu wichtigen digitalen Diensten wie KIM oder dem Versichertenstammdatenmanagement.

Zum 7. März 2025 werden die Praxisausweise (SMC-B) von beendeten Betriebsstätten dauerhaft deaktiviert, um die Sicherheit der Telematikinfrastruktur zu gewährleisten und unberechtigten Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten zu verhindern. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) weist darauf hin, dass betroffene Praxen, die bis zu diesem Datum keinen gültigen Ausweis für ihre Betriebsstättennummer (BSNR) beantragt haben, ab diesem Zeitpunkt keinen Zugriff mehr auf die Telematikinfrastruktur (TI) sowie die damit verbundenen Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) und den Mitgliederbereich der KV haben werden.

Hintergrund: Schwachstellen in der TI-Nutzung entdeckt

Ende 2024 deckte der Chaos Computer Club verschiedene Sicherheitslücken in der TI-Nutzung sowie beim Zugriff auf die ePA auf. Diese Schwachstellen könnten potenziell den unberechtigten Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten ermöglichen und gefährden damit die Vertraulichkeit und Integrität der Patientendaten. Eine der erkannten Schwachstellen betraf die Weitergabe von Praxisausweisen beendeter Betriebsstätten, einschließlich der zugehörigen PIN, an Nachfolgepraxen. Diese Sicherheitslücken müssen vollständig behoben werden, bevor der bundesweite Rollout der "ePA für alle" beginnen kann.

© datenstrom: Praxisausweise (SMC-B) stecken in einem Slot eines eHealth-KT

Zugriff auf die TI nur mit gültigem Praxisausweis

Die Authentifizierung und der Zugang zur TI sowie zur ePA sind ausschließlich mit einem gültigen Praxisausweis möglich, der speziell für die jeweilige Betriebsstätte beantragt wurde. Dieser Ausweis dient der eindeutigen Identifikation der Praxis innerhalb der TI und gewährleistet einen sicheren und zuverlässigen Zugriff. Jede Betriebsstätte benötigt einen eigenen Ausweis, unabhängig davon, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenbetriebsstätte handelt. Die Weiterverwendung von Praxisausweisen aus Vorgängerbetriebsstätten ist nicht zulässig.

Handlungsbedarf: Jetzt neuen Praxisausweis beantragen

Die KV RLP hat bereits alle potenziell betroffenen Praxen schriftlich informiert, andere KV´en werden folgen. Gehört Ihre Praxis zu diesem Kreis, empfehlen wir dringend, die Gültigkeit Ihres aktuellen Praxisausweises zu überprüfen. Diese Überprüfung kann in der Regel direkt über Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) erfolgen, wobei die genaue Vorgehensweise je nach System variieren kann. Alternativ unterstützt Sie auch Ihr zertifizierter Dienstleister (DVO) bei der Auswertung.

Stellen Sie fest, dass Ihr Ausweis einer beendeten Betriebsstätte zugeordnet ist, beantragen Sie bitte umgehend einen neuen Praxisausweis für Ihre aktuelle BSNR. Nur so bleibt der Zugang zur TI sowie zu den wichtigen digitalen Anwendungen dauerhaft gesichert.

Wenn Ihre Praxis davon betroffen sein sollte, dann bestellen Sie umgehend eine neue SMC-B bei folgenden Trustcentern:

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

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