Telemedizinische Versorgung außerhalb der Praxis soll erleichtert werden
Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sollen ihre Patienten künftig auch außerhalb ihrer Praxisräume telemedizinisch betreuen können. Die Vertreterversammlung der KBV hat dazu am Montag entsprechende Eckpunkte beschlossen und Rahmenbedingungen definiert, unter denen mobiles Arbeiten möglich sein soll.
Die telemedizinische Versorgung der Patienten spiele insbesondere in der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung eine immer größere Rolle, die in Zukunft wachsen werde, hieß es zur Begründung. So sei eine Betreuung per Videosprechstunde in vielen Fällen, zum Beispiel bei leichten Infekten oder chronischen Erkrankungen, medizinisch sinnvoll und vereinfache für viele Patienten den Zugang zur Versorgung.
Anders als in anderen Berufen gebe es jedoch beim mobilen Arbeiten außerhalb der Praxisräume „rechtliche Hürden“. Dies widerspreche dem Bedarf der Praxen „sowohl in der ärztlichen Berufsausübung als auch in der Einbindung der Angestellten“.
Zulassung ist unabdingbare Voraussetzung
Die beschlossenen Eckpunkte sehen vor, dass die Durchführung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen mit digitalen und telemedizinischen Hilfsmitteln, sofern dies medizinisch vertretbar ist, von der Bindung der Erbringung am Praxisort gelöst wird. Unabdingbare Voraussetzung hierfür ist die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung.
Zudem muss weiterhin gewährleistet sein, dass die überwiegende Zahl der Fälle vor Ort in der Praxis versorgt wird und eine Konsultation in Präsenz zeitnah möglich ist, sofern eine Anschlussbehandlung medizinisch erforderlich ist.
Entsprechende Regelungen sollen nun mit den Krankenkassen verhandelt und im Bundesmantelvertrag-Ärzte sowie im EBM verankert werden. Zuvor müssen unter anderem noch die Zulassungsverordnung und die (Muster-)Berufsordnung angepasst werden. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat in seiner Rede zur Eröffnung des Deutschen Ärztetages am Dienstag bereits seine Unterstützung signalisiert.
Den kompletten Beschluss lesen Sie hier.
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Quelle Logo und Text: Kassenärztliche Bundesvereinigung
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