Steiner: "Wir brauchen eine volldigitale Lösung"
25.1.2024 - Nach der bundesweiten Einführung des eRezepts zum 1. Januar können elektronische Verordnungen offenbar noch nicht überall digital eingelöst werden. Ärzte berichteten immer wieder, dass Patienten aus den Apotheken in die Praxis zurückgeschickt würden, um sich einen Ausdruck geben zu lassen. Das sei nicht der richtige Weg, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.
„Wir brauchen eine volldigitale Lösung. Ansonsten beschert das eRezept nicht nur den Ärztinnen und Ärzten, sondern auch den Patientinnen und Patienten mehr Aufwand“, betonte Steiner. Sie gehe davon aus, dass auch die Apothekerschaft volldigitale Lösungen unterstütze und in der Lage sei, eRezepte über die elektronische Gesundheitskarte einzulösen.
Ein Ausdruck sollte möglichst nur erfolgen, wenn Patienten dies wünschten oder das volldigitale eRezept für verschreibungspflichtige Medikamente nicht möglich sei. Ein Beispiel seien Rezepte für Pflegeheimbewohner, die in der Arztpraxis ausgestellt und der Einrichtung zugesandt würden, erläuterte Steiner.
KBV fordert volldigitale Lösung für Pflegeheimbewohner
Ein wichtiger Bestandteil der KBV-Forderung nach einer volldigitalen Lösung ist die flächendeckende Anbindung von Pflegeheimen an die Telematikinfrastruktur (TI). Diese ist vom Gesetzgeber allerdings erst ab Juli 2025 verpflichtend geplant – jetzt aber schon freiwillig möglich. Ist ein Heim bereits an die TI angeschlossen, können Arztpraxen den Token des eRezepts einfach per KIM an die Einrichtung übermitteln; der Ausdruck und Versand per Post entfallen.
Die KBV plädiert dafür, Heimen und ambulanten Pflegediensten künftig den Zugriff auf den eRezept-Server zu ermöglichen. Als bevollmächtigte Vertreter der Patienten können diese so die Verordnung verwalten, einer Apotheke zuweisen und alle relevanten Informationen zu einer Verordnung wie Dosieranweisungen direkt einsehen. „Diese wäre die einfachste Lösung und zudem volldigital“, sagte Steiner. Die gematik muss diese Lösung nun schnellstens vorbereiten.
eRezept nicht sofort abrufbar
Die Apothekerschaft klagt im Moment darüber, dass der Aufwand durch das eRezept in den Apotheken zu hoch sei. Ein Hauptpunkt ist, dass Apotheker das eRezept nicht immer sofort vom eRezept-Fachdienst abrufen könnten, wenn Patienten unmittelbar nach dem Praxisbesuch zu ihnen kämen.
Ärzte sollten deshalb die Komfortsignatur nutzen. Mit ihr wird ein eRezept nach der Signatur sofort an den eRezept-Fachdienst übermittelt. Allerdings komme es leider auch hier ab und zu vor, dass die Verordnung nicht sofort abrufbar sei, sagte Steiner. Sie bestätigte, dass die KBV dazu in Kontakt mit der gematik steht.
Keine neuen hausgemachten bürokratischen Hürden
Mit Verwunderung und auch Unverständnis reagierte Steiner auf Zurückweisungen einer Verordnung durch die Apotheker und deren Angst vor Retaxierungen wegen angeblicher Fehleinträge im Feld „Berufsbezeichnung“, da es sich hierbei um ein Freitextfeld handelt, für das mit dem GKV-Spitzenverband keine verbindlichen Werte vereinbart wurden. Zudem sei durch die qualifizierte elektronische Signatur eindeutig, dass ein Arzt oder eine Ärztin das eRezept ausgestellt habe.
„Wir können nicht nachvollziehen, wieso jetzt das Freitextfeld Berufsbezeichnung als überprüfbares Feld gewertet werden soll“, sagte Steiner. Diese unnötige bürokratische Hürde behindert aus KBV-Sicht die reibungslose Umsetzung des eRezepts.
Serie zum elektronischen Rezept
- eRezept-Serie Teil 1: Das sind die technischen Voraussetzungen
- eRezept-Serie Teil 2: So funktioniert die elektronische Signatur
- eRezept-Serie Teil 3: Wer das eRezept ausstellen und signieren darf
- eRezept-Serie Teil 4: eRezepte in verschiedenen Behandlungssituationen
- eRezept-Serie Teil 5: So wird das eRezept eingelöst
- eRezept-Serie Teil 6: Was als eRezept verordnet werden darf und was nicht
- eRezept-Serie Teil 7: Wie sich die Praxis auf die Umstellung vorbereiten kann – Erfahrungsberichte aus dem Arbeitsalltag
- eRezept Serie Teil 8: Komfortsignatur in der Praxis einrichten
- eRezept-Serie Teil 9: Technische Infrastruktur und Datensicherheit
- eRezept-Serie Teil 10: Rezepte in der Heimversorgung
- eRezept-Serie Teil 11: Alles für den Start im Januar
Weiterführende Informationen
Quelle Logo und Text: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Weitere Infos hier: 02192 8733300
Haben Sie eine Frage?
Zögern Sie nicht, uns zu den Themen Telematik, Informationssicherheit und Cybercrime zu kontaktieren.
Wir sind gerne für Sie da und unterstützen Sie mit Rat und Tat.