Sicherheitswarnung: Kritische Schwachstelle in AnyDesk – Praxen sollten ihre Fernwartungssoftware überprüfen

23.10.2026 - Der Fernwartungssoftware-Hersteller AnyDesk hat am 16. Oktober 2026 über eine kritische Sicherheitslücke in seiner Fernwartungssoftware informiert. Die unter der Kennung CVE-2026-109390 geführte Schwachstelle betrifft insbesondere Linux-Systeme. Auch für Windows und macOS empfiehlt der Hersteller vorsorgliche Sicherheitsupdates.

Da AnyDesk in zahlreichen Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen eingesetzt wird und auch verschiedene Praxisverwaltungssystem-Hersteller (PVS) die Software für ihren technischen Support nutzen, sollten Praxen ihre vorhandenen Installationen zeitnah überprüfen.

Kritische Sicherheitslücke ermöglicht Schadcodeausführung

Die Sicherheitslücke wird vom Hersteller mit einem CVSS-Wert von 9,8 von 10 Punkten als kritisch eingestuft.

Unter Linux kann ein nicht authentifizierter Angreifer unter bestimmten Voraussetzungen über eine direkte Netzwerkverbindung beliebigen Programmcode auf einem betroffenen Gerät ausführen.

Besonders schwerwiegend ist dies, wenn AnyDesk als Systemdienst betrieben wird. In diesem Fall könnte der eingeschleuste Schadcode mit weitreichenden Systemberechtigungen (Root-Rechten) ausgeführt werden. Ein sogenannter Proof-of-Concept, also ein öffentlich verfügbarer Demonstrationscode zur Ausnutzung der Schwachstelle, ist bereits vorhanden.

Nach Angaben von AnyDesk liegen bislang keine Hinweise darauf vor, dass die Schwachstelle aktiv für Angriffe auf Kundensysteme ausgenutzt wird.

Auch Windows und macOS sollten aktualisiert werden

Obwohl die kritische Ausnutzbarkeit derzeit insbesondere Linux betrifft, ist die zugrunde liegende Schwachstelle laut Hersteller auch unter Windows und macOS vorhanden. Eine erfolgreiche Ausnutzung ist auf diesen Plattformen bislang nicht bekannt.

AnyDesk empfiehlt dennoch, sämtliche Installationen vorsorglich auf einen aktuellen Versionsstand zu bringen.

Folgende Mindestversionen nennt der Hersteller:

Betriebssystem

Erforderliche Mindestversion

Linux

8.0.3 oder neuer

Windows

9.7.8 oder neuer

macOS

9.7.2 oder neuer


Wir empfehlen grundsätzlich, die jeweils aktuelle und vom Hersteller bereitgestellte Version einzusetzen. Aktuelle Installationsdateien stehen auf der offiziellen Downloadseite von AnyDesk zur Verfügung.

Fernwartungssoftware sollte nicht dauerhaft aktiv sein

Unabhängig von der aktuellen Sicherheitslücke möchten wir auf einen weiteren wichtigen Aspekt der IT-Sicherheit aufmerksam machen.

Fernwartungssoftware wie AnyDesk ermöglicht es IT-Dienstleistern und Softwareherstellern, bei technischen Problemen auf Praxiscomputer zuzugreifen. Diese Möglichkeit ist im Supportfall hilfreich und häufig unverzichtbar.

Allerdings werden Fernwartungsprogramme teilweise so installiert, dass sie automatisch mit dem Betriebssystem gestartet werden und anschließend dauerhaft im Hintergrund laufen. Dadurch können zusätzliche Angriffsflächen entstehen.

Gerade in medizinischen Einrichtungen, in denen besonders schützenswerte personenbezogene Daten verarbeitet werden, sollte deshalb sorgfältig geprüft werden, ob ein dauerhaft aktiver Fernwartungsdienst tatsächlich erforderlich ist.

Unsere Empfehlung lautet: Fernwartungssoftware sollte möglichst nur bei tatsächlichem Bedarf gestartet und nach Abschluss einer Fernwartung wieder beendet werden.

Ist ein dauerhafter Fernzugriff aus betrieblichen Gründen erforderlich, sollte dieser ausdrücklich vereinbart, technisch abgesichert und regelmäßig überprüft werden.

So erkennen Sie, ob AnyDesk unter Windows im Hintergrund läuft

Unter Windows lässt sich häufig bereits anhand des Infobereichs der Taskleiste erkennen, ob AnyDesk aktiv ist.

Das entsprechende Symbol befindet sich rechts unten neben der Uhrzeit oder im ausgeblendeten Infobereich, der über den kleinen Pfeil geöffnet werden kann.

Die nachfolgende Abbildung zeigt beide Möglichkeiten:

© datenstrom: So erkennen Sie ein aktives Anydesk auf Ihrem Windows-Computer.

Ist das AnyDesk-Symbol sichtbar, läuft die Anwendung im Hintergrund.

Dies bedeutet allerdings nicht automatisch, dass gerade eine Fernwartungsverbindung besteht oder ein unbefugter Zugriff erfolgt. Auch das Schließen des Programmfensters bedeutet nicht zwangsläufig, dass der zugehörige Hintergrunddienst beendet wurde.

Daher sollten insbesondere die Einstellungen zum automatischen Programmstart und zum unbeaufsichtigten Fernzugriff überprüft werden.

Unsere Sicherheitsempfehlungen für Praxen

Wir empfehlen allen medizinischen Einrichtungen, die AnyDesk einsetzen, folgende Maßnahmen:

  1. Softwareversion überprüfen: Kontrollieren Sie, welche AnyDesk-Version auf Ihren Praxiscomputern installiert ist, und führen Sie erforderliche Sicherheitsupdates zeitnah durch.
  2. Automatischen Programmstart überprüfen: Prüfen Sie, ob AnyDesk beim Hochfahren des Computers automatisch gestartet wird. Ist dies für den Praxisbetrieb nicht erforderlich, sollte der automatische Start deaktiviert werden.
  3. Unbeaufsichtigten Fernzugriff kontrollieren: Ein dauerhaft eingerichteter Fernzugriff ohne aktive Bestätigung durch die Praxis sollte nur bei begründetem Bedarf bestehen und durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen geschützt werden.
  4. Fernwartung nach Abschluss beenden: Nach einer abgeschlossenen Fernwartung sollte die Anwendung vollständig beendet werden, sofern kein ausdrücklich vereinbarter dauerhafter Supportbetrieb erforderlich ist.
  5. Fernwartungssoftware regelmäßig überprüfen: Praxen sollten wissen, welche Fernwartungsprogramme auf ihren Geräten installiert sind, welche Dienstleister diese nutzen und welche Zugriffsberechtigungen eingerichtet wurden.

Wichtig: Das Deaktivieren des automatischen Programmstarts ersetzt keinesfalls die Installation erforderlicher Sicherheitsupdates.

Besondere Verantwortung beim Zugriff auf Patientendaten

Fernwartungszugänge stellen einen sicherheitsrelevanten Bestandteil der Praxis-IT dar. Über solche Zugänge können unter Umständen nicht nur technische Einstellungen verändert, sondern auch Anwendungen und Daten erreicht werden, die dem besonderen Schutz des Gesundheitswesens unterliegen.

Deshalb sollten Fernwartungszugriffe grundsätzlich nachvollziehbar, auf das notwendige Maß beschränkt und durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen abgesichert sein.

Hierzu gehören insbesondere aktuelle Softwareversionen, kontrollierte Zugriffsberechtigungen und eine regelmäßige Überprüfung der eingesetzten Fernwartungslösungen.

Fazit: Fernwartung ja – aber kontrolliert und sicher

Die aktuelle Sicherheitswarnung zeigt erneut, dass auch weitverbreitete Fernwartungsprogramme Sicherheitslücken aufweisen können.

Für Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen ist es deshalb wichtig, nicht nur die eigentliche Praxissoftware, sondern auch ergänzende Anwendungen und Fernwartungsdienste in ihr IT-Sicherheitskonzept einzubeziehen.

Unser Grundsatz: So viel Fernzugriff wie nötig – aber so wenig dauerhaft aktive Fernwartungssoftware wie möglich.

Die daten-strom.Medical-IT-Services GmbH empfiehlt, bestehende AnyDesk-Installationen zeitnah zu überprüfen und erforderliche Sicherheitsupdates durchzuführen.

Als unabhängiger Ansprechpartner für IT-Sicherheit, Datenschutz und digitale Resilienz im Gesundheitswesen unterstützen wir medizinische Einrichtungen bei der Bewertung und Absicherung ihrer Fernwartungszugänge.

Weiterführende Informationen:

Quelle: Anydesk Software GmbH

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