QS-Verfahren zur ambulanten Psychotherapie – G-BA veröffentlicht Patienteninformation

09.04.2024 - Eine Patienteninformation für das neue Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung ist am heutigen Donnerstag vom Gemeinsamen Bundesausschuss veröffentlicht worden.

Die Patienteninformation soll Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei der Information ihrer Patientinnen und Patienten zum Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter („QS ambulante Psychotherapie“) unterstützen.

Neben allgemeinen Informationen zu Zweck und Inhalt des QS-Verfahrens wird darin dargestellt, welche Patientendaten künftig erhoben und wie sie verarbeitet und geschützt werden. Dabei wird jeweils auf die Datenerfassung durch psychotherapeutische Praxen und auf die Patientenbefragung eingegangen.

Sobald der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18. Januar 2024 zum QS-Verfahren zur ambulanten Psychotherapie (die PraxisNachrichten berichteten) im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, müssen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in den KV-Regionen Nordrhein und Westfalen-Lippe ihre Patientinnen und Patienten entsprechend informieren.

Hierfür können die psychotherapeutischen Praxen die vom G-BA zur Verfügung gestellte Patienteninformation oder selbst erstellte Infomaterialien nutzen. Eine Version in leichter Sprache wird zeitnah ebenfalls auf der Internetseite des G-BA veröffentlicht.

QS-Verfahren wird zunächst erprobt

Die ambulante Psychotherapie wird künftig durch ein Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung begleitet. Es soll ab 2025 zunächst in Nordrhein-Westfalen für sechs Jahre erprobt werden, bevor es bundesweit eingeführt wird.

Das neue QS-Verfahren betrifft die gesamte kollektivvertragliche psychotherapeutische Versorgung. Für alle Patientinnen und Patienten, die zu Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr vollendet haben und für welche ausschließlich eine Einzeltherapie für Erwachsene entsprechend der Psychotherapie-Vereinbarung beantragt wurde, müssen Praxen in den beiden KV-Regionen ab 2025 retrospektiv in einer QS-Software relevante Angaben dokumentieren und übermitteln.

Darüber hinaus fließen Daten aus einer Patientenbefragung in das QS-Verfahren ein. Dies gilt für alle entsprechenden Einzeltherapien – unabhängig vom Psychotherapieverfahren.

Auf einen Blick: Neues QS-Verfahren zur ambulanten Psychotherapie

  • QS-Instrumente: Fallbezogene Dokumentation und Patientenbefragung
  • Erfasst Behandlung aller Erwachsenen ab 18 Jahren, deren Psychotherapie regulär beendet ist
  • 1. Januar 2025: Start einer sechsjährigen Erprobungsphase in den KV-Bereichen Nordrhein und Westfalen-Lippe
  • 2031: Voraussichtlich bundesweite Einführung

Weiterführende Informationen:

Quelle Logo und Text: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Weitere Infos hier: 02192 8733300

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