Psychotherapie: Neue Gutachter bestellt
Die Bestellung der neuen Gutachterinnen und Gutachter durch die KBV und den GKV-Spitzenverband ist abgeschlossen. Sie nehmen zum 1. Januar ihre Tätigkeit auf. Damit wird das bisherige Antrags- und Gutachterverfahren in der ambulanten Psychotherapie zunächst wie gewohnt weitergeführt.
Von den 654 Gutachterinnen und Gutachtern übernehmen 223 erstmals diese Aufgabe. 431 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wurden erneut bestellt.
Das Antrags- und Gutachterverfahren zur Genehmigung von Psychotherapien sollte ursprünglich schon zu Beginn des kommenden Jahres durch ein neues Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung abgelöst werden. Damit ist jedoch frühestens zum 1. Januar 2025 zu rechnen.
Die neuen Gutachterinnen und Gutachter wurden unter Vorbehalt für fünf Jahre bestellt, da zurzeit nicht klar ist, ab wann das Antrags- und Gutachterverfahren wegfallen wird.
Antrags- und Gutachterverfahren vorerst unverändert
Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ändert sich beim bisherigen Antrags- und Gutachterverfahren vorerst nichts. Sie erhalten – bei gutachtenpflichtigen Anträgen – weiterhin über die Krankenkassen einen Gutachter zugeteilt, der den ausführlichen Bericht auf eine Psychotherapie bewertet und auf dessen Grundlage die Kassen eine Psychotherapie bewilligen.
Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung hatte der Bundestag im September 2019 beschlossen, ein neues Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante Psychotherapie zu entwickeln. Es soll das bisherige Antrags- und Gutachterverfahren ablösen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss wurde mit der Entwicklung des Verfahrens beauftragt. Er soll unter anderem Mindestvorgaben für eine standardisierte fallbezogene Dokumentation zur Qualitätssicherung festlegen. Ergänzend dazu sind Patientenbefragungen geplant.
Gutachterverfahren in der ambulanten Psychotherapie
Gutachterinnen und Gutachter werden von der KBV im Einvernehmen mit dem GKV-Spitzenverband alle fünf Jahre neu bestellt.
Das Gutachterverfahren dient dazu, festzustellen, ob die in der Psychotherapie-Richtlinie und der Psychotherapie-Vereinbarung genannten Voraussetzungen für eine Psychotherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sind.
Hierzu prüfen bestellte Gutachterinnen und Gutachter den Antrag auf Psychotherapie des Patienten mitsamt dem Bericht des Therapeuten unter fachlichen Gesichtspunkten. Mehr Infos
Weiterführende Informationen
- PraxisNachrichten: QS-Verfahren Psychotherapie: Start voraussichtlich 2025 – bis dahin bleibt Gutachterverfahren (Stand: )
- PraxisNachrichten: Gutachtertätigkeit Psychotherapie: Bewerbungsfrist endet am 30. Juni (Stand: )
- Informationen zum Gutachterverfahren
- KBV-Themenseite Psychotherapie
Quelle Logo und Text: Kassenärztliche Bundesvereinigung
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