Opt-out-Verfahren ePA: Erste Krankenkassen schreiben Versicherte an
13.08.2024 - Die gesetzlichen Krankenkassen werden in den kommenden Wochen ihre Mitglieder über die elektronische Patientenakte ab 2025 informieren. Die ersten haben damit bereits begonnen. Die Versicherten haben dann sechs Wochen Zeit zu widersprechen, falls sie keine ePA wünschen.
Ab 15. Januar 2025 stellen die Krankenkassen ihren Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) bereit, sofern diese nicht widersprochen haben. Dieses Opt-out-Verfahren schreibt der Gesetzgeber vor. Ein Widerspruch ist auch danach noch möglich, ebenso kann er jederzeit widerrufen werden.
Versicherte entscheiden über ePA
Die ePA ist eine Akte der Versicherten. Sie bestimmen, ob sie diese Möglichkeit nutzen möchten und welche Daten darin gespeichert werden sollen. Auch haben sie die Möglichkeit, Dokumente auszublenden oder festzulegen, dass eine bestimmte Praxis oder Apotheke die ePA nicht nutzen darf.
Krankenkassen sind Ansprechpartner für Versicherte
Die Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Versicherten ausführlich über die ePA zu informieren, etwa über ihre Funktionsweise, die Nutzungsmöglichkeiten, die Datenverarbeitung und den Datenschutz. Sie sind erster Ansprechpartner bei allen Fragen, die Versicherte im Zusammenhang mit der ePA haben.
Rollout in Praxen zunächst in Modellregionen
Während die Krankenkassen bereits aktiv werden müssen, ist für die Praxen noch etwas Zeit. Zunächst starten Ärzte und Psychotherapeuten nach Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) am 15. Januar 2025 in den Modellregionen Franken und Hamburg. Die Pilotphase dauert vier Wochen. Verlaufen die Tests reibungslos, soll der bundesweite Rollout erfolgen. Als Starttermin strebt das BMG den 15. Februar 2025 an.
Um die Praxen auf diesen wichtigen Schritt gut vorzubereiten, wird die KBV ab September verstärkt zur ePA und dem Umgang mit ihr kommunizieren. So sind neben einer Serie in den PraxisNachrichten auch Praxisinformationen und Videos geplant. Alle Informationsmaterialien sind auf der Themenseite der KBV zu finden, die fortlaufend aktualisiert und ausgebaut wird.
Die ePA ab 2025
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist Kernstück der vernetzten Gesundheitsversorgung und der Telematikinfrastruktur. Alle relevanten Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und die Medikation sollen in der Akte gebündelt vorliegen. Die ePA kann so bei der Anamnese und Behandlung eines Patienten unterstützen.
Versichertengeführte Akte
Die ePA ist eine versichertengeführte Akte; sie ersetzt nicht die Behandlungsdokumentation des Arztes oder Psychotherapeuten im Praxisverwaltungssystem. So können Versicherte festlegen, dass eine bestimmte Praxis oder Apotheke keinen Zugriff auf die ePA haben soll. Dazu nutzen sie ihre ePA-App oder wenden sich an die zuständige Ombudsstelle ihrer Krankenkasse.
Ärzte und Psychotherapeuten, aber auch Krankenhäuser oder später auch Physio- oder Ergotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Daten in die ePA einzustellen, zum Beispiel Befundberichte und eArztbriefe. Arzneimittel, die Ärzte elektronisch verordnen, fließen automatisch ein, später folgt der Medikationsplan.
Weiterführende Informationen:
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Weitere Infos hier: 02192 8733300
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