KVNO: TI-Einmalpauschalen – letzte Möglichkeit zur Beantragung nutzen!

23.2.2024 - Seit dem 1. Juli 2023 erhalten Praxen die Kosten für die Telematikinfrastruktur über Monatspauschalen erstattet. Eine Übersicht der für Ihre Praxis erstatteten Monatspauschalen finden Sie in den Anlagen zu Ihrem Honorarabrechnungsbescheid für das Quartal 3/2023.

Ansprüche aus der zum 30. Juni 2023 abgelaufenen TI-Finanzierungsvereinbarung auf Erstattung von Einmalpauschalen für TI-Komponenten können nur noch bis 30. Juni 2024 geltend gemacht werden.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie noch keinen Antrag für bis zum 30. Juni 2023 installierte TI-Komponenten wie zum Beispiel Konnektor-Upgrades auf die Versionen 3/4/5, die ePA oder die ePA 2.0, einen KIM-Dienst oder das E-Rezept gestellt haben, können Sie dies nur noch kurze Zeit (bis Ende Juni 2024) nachholen.

So beantragen Sie die Einmalpauschalen

Ob für Ihre Praxis bereits Einmalpauschalen ausgezahlt wurden, können Sie im KVNO-Portal unter „Services –> Förderantrag Telematik“ einsehen. An gleicher Stelle kann ggf. auch direkt online der Antrag auf Auszahlung gestellt werden.

Kostenerstattung für Ersatzanschaffungen weiterhin möglich

Auch Ersatzanschaffungen für defekte TI-Komponenten wie Konnektoren, stationäre und mobile Kartenterminals können noch beantragt werden, sofern ein Gewährleistungsfall vorliegt (vgl. KVNO-Praxisinformation vom 13. September 2023). Das eingeschränkte Budget dafür ist noch nicht gänzlich aufgebraucht. Anträge hierfür stellen Sie über das Antragsformular im Digitalen Antragsportal.

Quelle: KVNO
Weitere Infos hier: 02192 8733300

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