KV Berlin: TI-Pauschalen-Auszahlungen verzögern sich
15.2.2024 - Da viele Praxen im Online-Portal noch nicht die erforderlichen Nachweise für KIM, eAU und eArztbrief erbracht haben, verzögert sich die Auszahlung der TI-Pauschale entsprechend, berichtet die KV Berlin auf ihrer Website.
Seit 16. November 2023 steht im Online-Portal der KV Berlin ein Formular zum Nachweis der vorhandenen TI-Anwendungen bereit. Für diese Anwendungen müssen Praxen im Online-Portal eine Erklärung abgeben, indem sie per Häkchen bestätigen, entsprechende Anwendung installiert zu haben und dass diese in der Praxis nutzbar ist. Neben dem Häkchen muss die Angabe des Datums erfolgen, an dem die Anwendung installiert wurde.
Viele Praxen haben diesen Nachweis für die Anwendungen KIM, eAU und eArztbrief noch nicht erbracht. Insbesondere bei der Anwendung KIM ist dies problematisch, da diese schon ab dem dritten Quartal 2023 nachgewiesen werden muss, um die volle TI-Pauschale zu erhalten.
Nachweisfrist bis 25. Februar
Entsprechend verzögert sich nun der Zahlungslauf der TI-Pauschale. Die KV Berlin räumt Praxen eine zweiwöchige Frist zum Setzen der Nachweis-Häkchen im Online-Portal beziehungsweise zur Prüfung, ob diese gesetzt wurden, ein. Bis zum 25. Februar 2024 müssen Praxen entsprechend den Nachweis über die vorhandenen Anwendungen erbringen. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt der Nachweis nicht, wird die TI-Pauschale reduziert beziehungsweise gestrichen.
Die Verzögerung des Zahlungslaufs ist kein Verschulden der KV Berlin. Praxen sollen durch den zweiwöchigen Aufschub die Möglichkeit erhalten, die vorhandenen Anwendungen noch nachträglich nachweisen zu können und damit die volle TI-Pauschale ausgezahlt zu bekommen, berichtet die KV Berlin
Quelle: KV Berlin
Weitere Infos hier: 02192 8733300
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