eRezept: Klares "Nein" der KBV zur bundesweiten Einführung

Die gematik hat heute gegen die Stimmen der KBV die bundesweite Einführung des eRezepts verpflichtend zum 1. Januar 2024 beschlossen. Sie setzt dabei auf die neue Möglichkeit, dass Versicherte ein eRezept direkt mit der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen können.

„Ein Testen des Einlösens des eRezeptes über die eGK ist bislang nicht möglich gewesen“, begründet KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner das Nein der KBV. Die Technik komme erst in den kommenden Wochen in den Apotheken an.

Dennoch hat die Gesellschafterversammlung der gematik mit ihrer heutigen Entscheidung den Beschluss zum stufenweisen Rollout des eRezepts vom 31. Mai 2022 aufgehoben. Dieser hatte für jede Stufe Erfolgskriterien definiert.

Nachteil für Patienten – Mehraufwand für Ärzte

Zurzeit sind die technischen Voraussetzungen für einen breiten Rollout des eRezepts nicht vorhanden, weder bei Apotheken, Arztpraxen noch bei Patienten. Alle Beteiligten müssen jedoch auf das neue Verfahren vorbereitet sein, damit es reibungslos funktionieren kann. Die KBV warnt deshalb vor den möglichen Folgen des gematik-Beschlusses: Könne ein eRezept in der Apotheke nicht eingelöst werden, müssten die Patienten erneut in die Arztpraxis, um ein Papierrezept zu erhalten. Für sie bedeute dies den doppelten Weg, für die Praxen zusätzliche Arbeit.

„Man darf nicht außer Acht lassen, dass wir es mit einer Massenanwendung zu tun haben“, betont der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. Schließlich seien pro Tag eine bis anderthalb Millionen eRezepte zu erwarten. Man wisse nicht, ob das System unter voller Belastung überhaupt funktioniere.

KBV kritisiert Entscheidung der gematik

Der Beschluss der gematik ignoriert zudem die Erkenntnisse der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) aus der Praxis. „Nach den bisherigen Erfahrungen der KVen funktioniert das eRezept noch nicht in allen Praxisverwaltungssystemen reibungslos und anwenderfreundlich“, berichtet Dr. Sibylle Steiner.

Deutliche Kritik äußert auch KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen: „Vor dem Hintergrund dieser Unwägbarkeiten und Risiken, auf die die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte keinen Einfluss haben, ist es ein Unding der Politik, erneut mit Verpflichtungen und Sanktionierungen gegenüber der Ärzteschaft arbeiten zu wollen.“

Politik folgt KBV-Forderung

Die Einlösung des eRezepts ausschließlich mit der eGK war eines der Hauptanliegen der KBV. „Es ist gut, dass Politik und gematik unseren Vorschlag aufgegriffen haben und eine einfache Einlösung des eRezepts über die elektronische Gesundheitskarte möglich machen wollen“, sagt Dr. Sibylle Steiner.

Bislang konnten Versicherte eRezepte nur mit der entsprechenden App digital einlösen. Dafür ist neben einem Smartphone auch die eGK-PIN erforderlich, die die Krankenkassen zum großen Teil noch nicht verschickt haben. Alternativ konnte die Praxis den Einlöse-Code ausgedruckt auf Papier mitgeben. Die neue Lösung mit der eGK ist nun eine einfache, aber elektronische Alternative für alle, die die eRezept-App nicht nutzen wollen oder können.

Für Praxen, die bereits eRezepte ausstellen, ändert sich mit der eGK-Lösung nichts. Ein Ausdruck ist damit nicht mehr notwendig. Patienten haben aber ein Anrecht darauf, wenn sie dies wünschen.

Hintergrund zum eRezept

Im August 2022 hatte die Gesellschafterversammlung der gematik beschlossen, dass Patienten eRezepte auch ausschließlich mit ihrer eGK einlösen können.

Die gematik und die KVen hatten sich zu einer stufenweisen Einführung des eRezepts zuerst in zwei KV-Regionen geeinigt: Im September startete der regionale Rollout in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein. Der anfängliche Teilnehmerkreis sollte sukzessive aufgestockt werden. Dazu kam es nicht: Die beiden KVen stoppten ihren Rollout, nachdem der Bundesdatenschutzbeauftragte im November 2022 zusätzliche Übermittlungsverfahren, welche die Prozesse in Arztpraxen erleichtert hätten, nicht genehmigt hatte. Dies bezog sich beispielsweise auf die Übermittlung per SMS.

Um eine alternative Lösung über die TI bereitzustellen, waren technische Anpassungen notwendig, die bis Mitte 2023 avisiert waren. Während dieser Zeit wäre für das Einlösen eines eRezepts überwiegend ein Papierausdruck mit einem Code erforderlich gewesen. Das Ersetzen des ausgedruckten Papierrezepts durch einen ausgedruckten Code hätte für die Arztpraxen keinen Mehrwert bedeutet. Die andere Möglichkeit, das eRezept per App, wurde von den Versicherten kaum angenommen. Aufgrund dieser neuen Sachlage hatten die KVen den Rollout ausgesetzt.

Nach Beendigung der technischen Anpassungen hat die Gesellschafterversammlung der gematik nun beschlossen, die vormalige Entscheidung für eine regionale gestaffelte Einführung des eRezepts zugunsten einer bundesweiten Einführung zum 1. Januar 2024 aufzuheben.

Weiterführende Informationen

Quelle Logo und Text: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Weitere Infos hier: 02192 8733300

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