Dr. Steiner: Finanzierung der TI darf nicht zulasten der Praxen gehen

Eine kostendeckende Finanzierung der Telematikinfrastruktur für alle Praxen hat KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner erneut mit Nachdruck gefordert. Die von Politik und Kassen angestrebten Einsparungen dürften nicht zulasten der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten gehen, warnte sie im Video-Interview.

Zum 1. Juli stellt der Gesetzgeber die Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) auf Monatspauschalen um. Wie hoch der Betrag sein wird, den Vertragsärzte und -psychotherapeuten dann für die Ausstattung und den Betrieb der TI monatlich erhalten, steht noch nicht fest. Da sich KBV und GKV-Spitzenverband nicht einigen konnten, muss jetzt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) entscheiden.

Als Grund für das Scheitern der Verhandlungen nannte Steiner, dass „der GKV-Spitzenverband die Erstattungsbeträge auf einem niedrigen Niveau deckeln wollte, was zu einer einseitigen Belastung der Praxen geführt hätte“. Sie machte deutlich, dass die Praxen an sich durch die Digitalisierung ohnehin schon sehr stark belastet seien, „auch durch die Unzulänglichkeiten der technischen Anwendungen“. Insofern würde eine Unterfinanzierung der TI die Akzeptanz der Digitalisierung weiter verschlechtern.

Jetzt ist das BMG am Zuge

Steiner verwies auf die gesetzliche Vorschrift, wonach das Ministerium die Pauschalen festlegt, sofern sich Krankenkassen und KBV bis zum 30. April nicht einigen können. Insofern sei jetzt das BMG am Zuge, sagte sie.

Die Absicht des Ministeriums, die Vereinbarungspartner in den Entscheidungsprozess einbeziehen, sei  grundsätzlich eine gute Sache. „Allerdings muss man sagen, dass sowohl das BMG als auch der GKV-Spitzenverband von Anfang an die Absicht hatten, mit diesen Monatspauschalen möglichst die Kosten der TI zu senken.“

Steiner fordert kostendeckende Pauschalen

„Die Finanzierung muss kostendeckend sein“, forderte Steiner. Sie wies darauf hin, dass es im Bereich der TI-Anbieter „keinen echten Markt“ gebe. Das sei dadurch bedingt, dass die Praxen nur stark eingeschränkte Möglichkeiten zum Wechsel hätten „und wir somit auch keine richtige Preis-Differenzierung bei den Anbietern sehen“.

„Im Gegenteil“, sagte Steiner. Die Erfahrung zeige, dass, „wenn die Pauschale unter dem Marktpreis festgelegt wird, dass dann die Preise nicht folgen“, erläuterte Steiner. Eine solche Kostendämpfung, wie von den Kassen weiterhin gefordert, gehe immer zulasten der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten. Steiner: „Das können wir nicht akzeptieren.“

Die KBV hatte Anfang des Monats die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband für gescheitert erklärt. Auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) stellte die Verhandlungen ein. Als Hauptgrund führten KBV und KZBV die viel zu geringen Pauschalen an, die die Kassen zahlen wollten.

Weiterführende Informationen

Quelle Logo und Text: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Weitere Infos hier: 02192 8733300

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