Digitalisierung von Formularen: KBV und KVen legen Positionspapier vor
3.7.2024 - Die Digitalisierung von Formularen darf nicht zu mehr bürokratischem Aufwand in den Praxen führen. „Wir müssen die Dinge, die wir digitalisieren, voll digitalisieren“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner mit Blick auf das Positionspapier der KBV in einem Video-Interview.
Wie die Digitalisierung von Formularen ohne bürokratischen Mehraufwand gelingen kann und welche Erfahrungen Praxen bei der Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und des Arzneimittelrezepts gemacht haben, wird in dem Positionspapier vorgestellt.
Erst entbürokratisieren, dann digitalisieren
„Wir haben zum Beispiel bei der Einführung des eRezeptes gesehen, dass wir Informationen teilweise doppelt übermitteln“, so Steiner. Vor der Digitalisierung müsse daher die Entbürokratisierung der Formulare erfolgen. „Da muss man einfach von vornhinein mitdenken und schauen, welche Informationen braucht man überhaupt“, sagte sie.
Administrative Prozesse nicht in die Praxis verlagern
Vermieden werden sollte zukünftig auch, administrative Prozesse in die Arztpraxis zu verlagern, wie es bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) durch den Gesetzgeber entschieden wurde. War der Versicherte früher selbst dafür verantwortlich, seiner Krankenkasse den Krankenschein zu schicken, muss nun die Praxis die eAU an die Kasse übermitteln.
Anwenderperspektive stärken
In dem Positionspapier wurden Ergebnisse der Befragung Praxisbarometer Digitalisierung und aus Panels mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten strukturiert aufbereitet und zu mehreren Eckpunkten zusammengefasst.
„Es werden jetzt neue Formulare digitalisiert, natürlich geht es uns auch darum, genau aus diesen Erfahrungen zu lernen und die Anwenderperspektive da viel stärker noch mit aufzunehmen“, sagte Steiner im Videointerview.
Weitere digitale Formulare geplant
Nach dem Willen des Gesetzgebers wird als Nächstes die Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen digitalisiert, gefolgt von der Verordnung häuslicher Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege.
Weiterführende Informationen:
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Weitere Infos hier: 02192 8733300
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