Datenschutz: Vor Weitergabe alter Smartphones und Laptops Daten sicher löschen
17.02.2026 - Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt warnt vor Datenmissbrauch beim Verkauf, Verschenken oder Entsorgen gebrauchter Smartphones und Laptops. Sensible Daten müssen vor der Weitergabe sicher gelöscht werden – ein einfaches Zurücksetzen auf Werkseinstellungen reicht oft nicht aus.
Gerade rund um Feiertage wurden häufig neue Smartphones, Tablets oder Laptops angeschafft. Alte Geräte werden anschließend verkauft, verschenkt oder entsorgt. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Maria Christina Rost, weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass hierbei ein erhebliches Datenschutzrisiko besteht, wenn gespeicherte Daten nicht vorher zuverlässig gelöscht werden.
Auf gebrauchten Geräten befinden sich oft hoch sensible Informationen, darunter E-Mails, Fotos, Videos, Dokumente, Chatverläufe oder gespeicherte Passwörter. Gelangen diese Daten in falsche Hände, kann dies zu Identitätsdiebstahl, Betrug oder Datenschutzverstößen führen.
Werkseinstellungen allein sind häufig nicht ausreichend
Wie auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) betont, reicht ein einfaches Zurücksetzen auf die Werkseinstellungen in vielen Fällen nicht aus, um Daten unwiederbringlich zu entfernen. Teilweise lassen sich Inhalte mit speziellen Tools wiederherstellen.
Empfohlen wird daher:
- vor der Weitergabe sicherzustellen, dass die Geräteverschlüsselung aktiviert ist
- anschließend eine sichere Löschung durchzuführen
- erst danach das Gerät zurückzusetzen oder weiterzugeben
Das BSI stellt hierzu Schritt-für-Schritt-Anleitungen für unterschiedliche Betriebssysteme sowie ein animiertes Erklärvideo zur sicheren Datenlöschung auf Smartphones bereit.
© iStock napong rattanaraktiya: Ungelöschte mobile Endgeräte können für Leistungserbringer schnell zur Datenschutzfalle werden.
Weitere hilfreiche Informationsangebote
Zusätzliche praxisnahe Tipps finden sich auch bei der Verbraucherzentrale sowie auf den Webseiten einzelner Gerätehersteller, die häufig eigene Anleitungen zur sicheren Datenlöschung anbieten.
Die Landesdatenschutzbeauftragte weist darauf hin, dass entsprechende Links gesammelt auf ihrer Website abrufbar sind.
Besonders relevant für Praxen und Einrichtungen
Für Arzt- und Psychotherapiepraxen sowie andere Einrichtungen gilt besondere Vorsicht: Auf mobilen Endgeräten können sich Patientendaten, dienstliche E-Mails oder Zugänge zu IT-Systemen befinden. Eine unsachgemäße Weitergabe kann nicht nur Datenschutzverletzungen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Quelle: Landesportal Sachsen-Anhalt
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