Das TI-Budget für defekte Komponenten ist noch verfügbar

02.09.2024 – Aus aktuellem Anlass möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass das Sonderbudget für defekte, dezentrale TI-Komponenten bei der KV Nordrhein noch nicht aufgebraucht ist. Anträge auf Erstattung sind weiterhin möglich.

Ärgerlich, aber es kann immer mal wieder zu einem Defekt bei einem Konnektor oder Kartenlesegerät kommen. Glück im Unglück kann man zumindestens sagen, wenn die Praxis Mitglied der KV Nordrhein ist. Dort ist es weiterhin möglich, das defekte Gerät finanziell erstatten zu lassen.

Auch dieses eHealth-KT kann wegen des Sicherheitsalarms nicht mehr repariert werden.

Im Rahmen der zum 30.06.2023 ausgelaufenen TI-Finanzierungsvereinbarung wurde den Kassenärztlichen Vereinigungen ein begrenztes Budget zur Kostenerstattung für Ersatzbeschaffungen defekter dezentraler Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) zur Verfügung gestellt. Dieses Budget ist noch nicht ausgeschöpft. Daher können weiterhin Anträge auf Erstattung für defekte Konnektoren sowie stationäre und mobile Kartenterminals eingereicht werden, sofern kein Gewährleistungsfall vorliegt.

Glück im Unglück für die Niedergelassene aus Bergisch Gladbach

Einer Praxisinhaberin aus Bergisch Gladbach ist aktuell das Orga-Kartenlesegerät kaputt gegangen. Es zeigte sich überraschenderweise ein „Sicherheitsalarm“. „Ich bin so froh, dass es derzeit noch die Möglichkeit gibt, einen Antrag auf Erstattung des Kaufpreises zu stellen. Das Kartenlesegerät kostet neu über 700 Euro und wäre für mich eine sehr unangenehme finanzielle Belastung gewesen“, betonte sie. „Weiterhin bin ich dankbar, dass ich den IT-Partner daten-strom.Medical-IT-Services an meiner Seite habe, die mich aktiv auf diese Möglichkeit hingewiesen haben. Ich hätte sonst von der Erstattungsmöglichkeit nichts gewusst!“

Wichtige Hinweise und gut zu wissen

Auch defekte Komponenten, deren Defekt vor 2022 aufgetreten ist, können erstattet werden.

Es werden die vorgesehenen Pauschalen der TI-Finanzierungsvereinbarung für defekte Konnektoren, stationäre Kartenterminals und mobile Kartenterminals erstattet. Der Antrag kann digital über die Webseite der KVNO gestellt werden (Link siehe unten)

Bitte beachten Sie, dass Installationskosten, die möglicherweise von einem Dienstleister durch den Vor-Ort-Service in Rechnung gestellt werden, nicht erstattet werden. Für die Bearbeitung des Antrags wird eine Rechnung über die Ersatzbeschaffung benötigt.

Zusätzlich sollten Sie darauf achten, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig und korrekt eingereicht werden, um Verzögerungen in der Bearbeitung zu vermeiden. Zu den notwendigen Unterlagen gehören:

  1. Rechnung über die Ersatzbeschaffung: Diese muss eindeutig die defekte Komponente und deren Ersatz beschreiben.
  2. Nachweis des Defekts: Hierzu kann ein Diagnosebericht oder eine Bestätigung durch einen technischen Dienstleister dienen.
  3. Formular zur Antragsstellung: Dieses Formular ist auf der unten  genannten Webseite verfügbar und muss vollständig ausgefüllt sein.

Es ist empfehlenswert, vor Einreichung des Antrags die genauen Anforderungen und Richtlinien auf der Webseite der KVNO  zu überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Kriterien erfüllt sind.

Für Rückfragen oder weitere Informationen können Betroffene  sich an die IT-Beratung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein wenden. Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls auf der Webseite.

KVNO-Antragsportal https://www.kvnoportal.de/antraege

© daten-strom.Medical-IT-Services GmbH, Thomas Klug, Quelle: KVNO

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