BMG: PVS-Hersteller müssen ePA-Modul zunächst nur an Testpraxen ausliefern

04.12.2024 - Beim bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte gibt es eine Planänderung. Die Softwarehersteller sind nach einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums nun nicht mehr verpflichtet, das ePA-Modul zum 15. Januar 2025 bereits allen Praxen bereitzustellen. Dies soll erst zu dem Zeitpunkt der erfolgreichen Erprobung in den Modellregionen erfolgen.

In einem Brief hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am Mittwoch den Herstellern der Praxisverwaltungssysteme (PVS) mitgeteilt, dass am 15. Januar wie geplant die Testphase in den Modellregionen starten solle. Der Rollout des ePA-Moduls sei daher zunächst nur für die PVS-Hersteller mit Installationen bei den Praxen der Modellregionen notwendig. Davon unbenommen könnten Hersteller auch außerhalb der Modellregionen das ePA-Modul anbieten.

„Trotz intensiver Bemühungen auf allen Seiten besteht derzeit ein zeitlicher Verzug in der Entwicklungs-Roadmap“, heißt es unter anderem zur Begründung von Seiten des Ministeriums. Gleichzeitig versicherte das BMG, dass der bundesweite Rollout und damit auch die Nutzungsverpflichtung erst dann erfolgen, wenn die Erfahrungen in den Modellregionen positiv seien.

PVS-Hersteller hatten erst kürzlich von mangelnden Testmöglichkeiten zur Umsetzung der ePA in den PVS berichtet und sich für einen flächendeckenden Rollout erst ab dem zweiten Quartal 2025 ausgesprochen.

Steiner: Sanktionen müssen weg

Die PVS-Hersteller waren bislang verpflichtet, allen Praxen bis zum 15. Januar ein ePA-Modul bereitzustellen. Mit dem Wegfall dieser Pflicht sei es selbstverständlich, dass Praxen nicht mit Sanktionen bestraft werden dürften, wenn sie kein aktuelles ePA-Modul hätten, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Ebenso dürfe die TI-Pauschale nicht gekürzt werden. „Wir haben diesbezüglich das BMG bereits angeschrieben und gehen davon aus, dass das Ministerium diese Auffassung bestätigen wird.“

KBV wird Testphase eng begleiten

In einem Video-Interview hatte Steiner Anfang der Woche betont, dass sich die Praxen darauf verlassen können müssten, dass die Hersteller „ausreichend getestete, nutzerfreundliche, aufwandsarme Anwendungen in den Markt nur dann einführen, wenn sie genau diesen Kriterien entsprechen.“

Zugleich machte sie deutlich, dass die KBV die in wenigen Wochen startende Testphase eng begleiten werde. „Wir haben die Praxen natürlich vorbereitet, indem wir umfangreiche Informationsmaterialien und auch eine Fortbildung zur Verfügung gestellt haben. Aber natürlich müssen wir sehen, wie es tatsächlich dann in den Modellregionen losgeht und welche Erfahrungen man dann dort sammeln kann mit den Systemen.“

Digitalisierung übergreifend voranbringen

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist Steiner zufolge keine alleinige Aufgabe der Vertragsärzte und -psychotherapeuten. Wenn etwa die Krankenhäuser im kommenden Jahr nicht mit der ePA starten würden, dann sei das nicht nachvollziehbar. Für die Praxen sei es wichtig, dass sie endlich digitale Entlassbriefe bekämen. Ebenso müssten aber auch andere Gesundheitsberufe und natürlich die Pflege an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden.

Weiterführende Informationen:

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Weitere Infos hier: 02192 8733300

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