BMG gibt Zeitplan bekannt: Einführung der ePA in Praxen ab 29. April - Verpflichtende Nutzung ab 1. Oktober

02.05.2025 - In knapp zwei Wochen beginnt die Einführung der elektronischen Patientenakte in den Praxen. Ärzte und Psychotherapeuten können die ePA ab 29. April freiwillig nutzen, sobald sie das ePA-Modul für das Praxisverwaltungssystem erhalten und installiert haben. Ab 1. Oktober ist die Nutzung für alle verpflichtend. Das hat jetzt das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt.

„Die stufenweise und zunächst freiwillige Einführung ist der richtige Weg, um den Praxen, die ePA-ready sind, den Einstieg zu ermöglichen“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Praxen, die noch kein ePA-Modul hätten oder bei denen die Technik noch nicht funktioniere, bekämen mehr Zeit, um sich vorzubereiten. Deshalb sei es folgerichtig, dass die elektronische Patientenakte (ePA) erst ab 1. Oktober verpflichtend zu nutzen sei und zumindest in diesem Jahr keine Sanktionen drohten.

Mit dem Soft-Start kommt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einer Forderung der KBV nach, die ePA erst dann verpflichtend einzuführen, wenn die Technik in den Praxen funktioniert. „Die Hochlaufphase soll von den Leistungserbringenden genutzt werden, um sich ausgiebig mit der ePA vertraut zu machen und sie in die Versorgungsabläufe zu integrieren“, betont der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in einem Schreiben an die Gesellschafter der gematik. Die Nutzbarkeit der ePA hänge dabei stark von den jeweilig eingesetzten Systemen ab.

Lauterbach wies zudem darauf hin, dass in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Sicherheitsmaßnahmen hätten umgesetzt werden können, die Voraussetzung für die bundesweite Nutzung sind. Hintergrund sind Sicherheitslücken, die der Chaos Computer Club Ende vorigen Jahres aufgedeckt hatte.

Rollout der PVS-Module ab Ende April

Die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme (PVS) werden ihre ePA-Module ab 29. April nach und nach ausrollen. Einige Praxen werden die ePA sofort nutzen können. In anderen Fällen muss das Modul noch installiert, freigeschaltet oder erst bereitgestellt werden. Praxen, die dazu Fragen haben, sollten sich an ihren PVS-Hersteller oder IT-Dienstleister wenden. Dies gilt auch dann, wenn später bei der Nutzung des ePA-Moduls Probleme auftreten.

Ausnahmen für Kinder geregelt

Inzwischen konnten auch offene Punkte bezüglich der ePA für Kinder und Jugendliche geklärt werden. Die KBV hat erreicht, dass Ärzte und Psychotherapeuten nicht verpflichtet sind, bei unter 15-Jährigen Daten in die ePA zu übermitteln, sofern dem erhebliche therapeutische Gründe entgegenstehen. Gleiches gilt, soweit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eines Jugendlichen vorliegen und die Befüllung der ePA den wirksamen Schutz des Kindes oder Jugendlichen in Frage stellen würde. Ärzte und Psychotherapeuten, die von diesem Recht Gebrauch machen, halten dies in ihrer Behandlungsdokumentation fest.

Die KBV hat dazu in Abstimmung mit dem BMG eine Richtlinie erlassen. Damit haben Ärzte und Psychotherapeuten Klarheit, dass sie in den genannten Fallkonstellationen keine Daten einstellen müssen, die das Kindeswohl gefährden könnten.

In einer weiteren Richtlinie konnte die KBV festlegen, dass Praxen bis 31. Dezember ihr PVS für die Abrechnung nutzen können, auch wenn der Hersteller noch keine Konformitätsbescheinigung der gematik für sein ePA-Modul haben sollte. Die Regelung war notwendig, da momentan offen ist, ob alle Hersteller dies rechtzeitig schaffen werden.

Starterpaket für Praxen

Die KBV wird den Praxen bis Ende des Monats ein Starterpaket mit umfassenden Informationsmaterialien bereitstellen. Dazu gehören unter anderem ein Serviceheft in der Reihe PraxisWissen, das alles Wissenswerte zur ePA kompakt und übersichtlich zusammenfasst, sowie Informationen für Patienten. Die PraxisNachrichten werden berichten.

Weiterführende Informationen:

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Weitere Infos hier: 02192 8733300

Zurück

Haben Sie eine Frage?

Zögern Sie nicht, uns zu den Themen Telematik, Informationssicherheit und Cybercrime zu kontaktieren.

Wir sind gerne für Sie da und unterstützen Sie mit Rat und Tat.

Copyright 2025. daten-strom.Medical-IT-Services GmbH
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen sicheren und komfortablen Website-Besuch zu ermöglichen. Entscheiden Sie selbst, welche Cookies Sie zulassen wollen.

Einige Cookies sind für die Funktionalität dieser Website notwendig (Erforderlich), andere Cookies dienen der Nutzung externer Medien (Extern).

Sie können der Nutzung aller Cookies zustimmen (Alle akzeptieren), technisch zwingend notwendige Cookies auswählen (Nur erforderliche Cookies erlauben) oder Ihre eigene Auswahl vornehmen und speichern (Auswahl akzeptieren).

Mehr Informationen finden Sie unter Datenschutz. Sie können die Datenschutz-Einstellungen für diese Website jederzeit nachträglich anpassen.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close