Ab 1. April ist eine Ergotherapie-Blankoverordnung möglich

04.04.2024 - Ärzte und Psychotherapeuten können ab April eine Blankoverordnung für Ergotherapie ausstellen. Möglich ist dies bei bestimmten Diagnosen, zum Beispiel Gelenkerkrankungen oder leichter Demenz. In dem Fall bestimmen Ergotherapeuten Heilmittel, Menge und Frequenz der Behandlung und übernehmen auch die wirtschaftliche Verantwortung.

Zunächst stellen Ärzte und Psychotherapeuten wie gewohnt die Indikation und treffen die Entscheidung, dass eine Behandlung nötig ist. Wird dann bei der Verordnung eine Diagnosegruppe eingegeben, bei der eine Blankoverordnung möglich ist, blendet die Software einen entsprechenden Hinweis ein. Ärzte und Psychotherapeuten entscheiden dann, ob sie eine Blankoverordnung ausstellen.

PraxisInfo fasst Details zusammen

Näheres zum Ablauf hat die KBV in einer PraxisInfo für Ärzte und Psychotherapeuten zusammengefasst. Dort ist beispielsweise zu lesen, bei welchen Diagnosegruppen eine Blankoverordnung für Ergotherapie überhaupt möglich ist.

Die Blankoverordnung geht auf eine gesetzliche Regelung zurück. Dadurch können Heilmittelverbände und der GKV-Spitzenverband Verträge zur Blankoverordnung abschließen. Aufgrund eines solchen Vertrages sind ab April Blankoverordnungen in der Ergotherapie möglich. Bei der Physiotherapie sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen.

Weiterführende Informationen:

Quelle Logo und Text: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Weitere Infos hier: 02192 8733300

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