eRezept: Elektronisches Rezept

Papiergebundene Rezepte sollten durch eine elektronische Variante ersetzt werden. Wir halten das für ein sinnvolles Vorhaben. In Schweden, Österreich und den Niederlanden gibt es das eRezept bereits schon. Nun sollen die Versicherten die Verordnung über die eRezept-App, über die eGK oder über einen Barcode-Ausdruck in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Die Möglichkeit das eRezept über die eGK einzulösen, ist zu mindestens sehr pragmatisch, da weder beim Ausstellen der Verordnung in der Praxis, noch in der Apotheke eine PIN des Versicherten gefordert wird. D. h. nur das „Stecken“ der Karte in der Praxis oder in der Apotheke reicht aus. Die App-Lösungen sind komplizierter in der Anwendung und fordern eine Authentisierung. Zukünftig sollen auch die ePA-Apps der Krankenkassen eine Verordnungsschnittstelle bekommen, sodass man auf die eRezept der Gematik verzichten könnte.

Auch hier wäre das Ziel, die verordnete Medikation sicherer zu machen und vorallem schneller (z. B. über Internet-Apotheken) für den Patienten verfügbar zu machen. Praktisch ist z. B. die Möglichkeit sogenannte Folge-Rezepte direkt von der Praxis auf die App zu senden, sodass der Versicherte nicht extra die Praxis aufsuchen muss. Voraussetzung wäre allerdings, dass der Patient in diesem Quartal die Praxis bereits aufgesucht hat. Auch die Aussstellung eine eRezept im Zusammenhang mit einer Videosprechstunde wäre möglich.

Vorteile des eRezeptes für die Praxis per App oder Gesundheitskarte

  • weniger Rezeptausdrucke
  • weniger Patienten am Empfang
  • weniger Unterbrechung in Behandlungsgesprächen
  • weniger Laufwege in der Praxis
  • weniger Suche nach Zetteln
  • Rückfragen von Apotheken nehmen ab, da Prüfung auf formale Vollständigkeit
  • Signaturlisten für Ärzt:innen ermöglichen bessere Arbeitsorganisation im Team
  • Effizientere Praxisabläufe durch digitale Prozesse
  • Keine händischen Unterschriften, weniger Papier
  • Fernbehandlungen vollständig digital
  • Schnellere Versorgung entfernt wohnender Patienten
  • Keine Sortierung von Rezeptstapeln mehr
  • Folge-E-Rezepte bedeuten keine Briefe und kein Porto
  • Entlastung der MFA am Empfang
  • Signatur mehrerer von MFA vorbereiteter E-Rezepte in einem Vorgang (Signaturliste)

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Die Ausstellung der eRezepte kann durch die Praxis bereits erfolgen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Dazu gehört in erster Linie die Möglichkeit das eRezept über das Praxisverwaltungssystem (PVS) überhaupt realisierbar ist und die Apotheken mit entsprechenden Lesegeräten ausgestattet sind.

Spätestens ab Januar 2024 soll das eRezept für alle Leistungserbringer Pflicht werden. Allerdings sprechen wir beim Rezept von einer Massenanwendung mit ca. 450 Millionen Rezepte pro Jahr und die Handhabung muss nicht nur schnell, sondern auch reibungslos in der Praxis erfolgen. In der Vergangenheit waren die Versuche mit dem eRezept nicht immer erfolgreich und stellten sich als zeitraubend und fehleranfällig dar. Außerdem stellt ein Barcode-Ausdruck eines Rezeptes keine wirkliche Digitalisierung dar.

Wir begrüßen grundsätzlich die digitale und barrierefreie Einlösung eines Rezeptes und favorisieren die Möglichkeit diese über die eGK (elektronische Gesundheitskarte) oder über die eRezept-App einzulösen.

Unsere Haltung ist soweit eindeutig: Wir halten das eRezept für empfehlenswert, aber der Datenschutz und die IT-Sicherheit muss in der Praxis und innerhalb der Telematik gewährleistet sein.  Der Leistungserbringer muss das eRezept zunächst ausstellen und digital mit seinem Heilberufsausweis signieren. Durch die Signatur kann jederzeit festgestellt werden, aus welcher Praxis das eRezept stammt, somit die Integrität des Dokuments gewährleistet ist. Durch die aktive Verschlüsselung kann das eRezept nicht von nicht beteiligten Leistungserbringern oder Apotheken eingesehen werden und auf Telematik-Rechenzentren abgelegt. Von dort aus hat die auserwählte Apotheke die Möglichkeit das eRezept abzurufen. Derzeit wird das eRezept maximal 100 Tage im Rechenzentrum gespeichert, auch wenn es bereits eingelöst wurde. Der Versicherte soll die Möglichkeit haben, nach dem Einlösen das gespeicherte Rezept vor dem Ablauf der 100 Tage über die App zu löschen.

In der Praxis gelten zudem die Sicherheitsregeln der Telematik im Umgang mit dem HBA, Konnektor, eHealth-Kartenterminal und weitere Maßnahmen die sich aus der IT-Sicherheitsrichtlinie und der DSGVO ergeben.

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